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Wohnungseigentumsverwaltung
Die vielfältigen Aufgaben eines Wohnungseigentumsverwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung sowie Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Folgende Tätigkeiten beschreiben einen großen Teil der Aufgaben, die ich für Sie als Eigentümer gerne übernehme:
Kaufmännische Verwaltung
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Einzug der Hausgelder
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Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlung
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Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern
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Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung
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Erstellung des Wirtschaftsplans
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Abwicklung des Zahlungsverkehrs
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Kontrolle und Verbuchen der Zahlungsein- und Ausgänge
Technische Verwaltung
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Regelmäßige Überwachung des Objektes auf seinen Zustand, ggf. unter Hinzuziehung von Fachleuten
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Einholung von Angeboten
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Beauftragung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
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Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
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Dokumentation und Überwachung der Einhaltung von Wartungsverträgen
Allgemeine Verwaltung
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Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung
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Erstellung des Protokolls über die Wohnungseigentümerversammlung
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Führung der Beschlusssammlung gemäß §24 Abs. 7 WEG
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Abschluss bzw. Umstellung von Versicherungen
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Abwicklung von Versicherungsschäden
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Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Behörden, Gerichten etc.
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Führung der Korrespondenz
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